Job- und Praktikumssuche

Da Flüchtlinge unter Einhaltung bestimmten Kriterien arbeiten dürfen, unterstützt die ökumenische Flüchtlingshilfe auch bei der Job- und Praktikumssuche. Derzeit dürfen Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung nach 3 Monaten arbeiten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Job-Vermittlung ist allerdings die Einhaltung des Mindestlohn sowie die Zustimmung der Ausländerbehörde.

Wenn Sie eine passende Stelle zu besetzen haben, wenden Sie sich bitte über die Mail-Adresse info@flüchtlingshilfe-lorsch.de bei Ulrich Schiefer. Wir unterstützen Sie dann gerne im weiteren Prozess.